Anwalt für Erbrecht in Kempten

Erbstreitigkeiten? Pflichtteilsberechnung? Testamentsgestaltung?

Das Thema Erben und Testament ist immer emotional und nur selten rational: geht es doch um einen geliebten Menschen oder auch um schwierige Familienkonstellationen – und um Geld! Gerade in solchen Situationen sollten Sie unbedingt einen Partner für Erbrecht an Ihre Seite nehmen, der Sie bei allen wichtigen Fragen zum Thema Erbschaft, Testament oder Vermächtnis unterstützt. Nehmen Sie sofort Kontakt zu unseren Rechtsanwälten für Erbrecht in Kempten auf und lassen Sie Ihre rechtliche Situation prüfen!

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Bei einem aktuellen Todesfall ist es wichtig, einen schnellen Überblick zu bekommen. Und wie sieht es bei Ihnen aus? Haben Sie schon geregelt, wer Ihr Geld im Falle Ihres Todes bekommen soll? Kennen Sie die rechtliche Situation? Unsere Spezialisierung auf das Rechtsgebiet Erbrecht ermöglicht es uns, Ihnen als Anwälte eine kompetente Beratung für Ihr Anliegen in Kempten zu geben. Wer bekommt einen Pflichtteil und wen möchten Sie unbedingt bedenken? Und: Möchten Sie Streit vermeiden? Sie werden schnell bemerken, dass viele Fragen auftauchen, die Sie alleine meistens nicht beantworten können. Oft wird nämlich unterschätzt, dass erbrechtliche Vorschriften extrem komplex sind. Unsere Rechtsanwälte für Erbrecht begleiten Sie von Anfang an: von der Analyse Ihrer Vermögensverhältnisse bis zu Ihren familiären Verpflichtungen und aktuellen Partnerschaften bis zu steuerlich vorteilhaften Regelungen – immer Ihre Bedürfnisse, Wünsche und Sorgen im Blick.

Immer up to date

Im Gegensatz zu vielen anderen Rechtsgebieten wurde das Erbrecht in den letzten Jahren permanent durch aktuelle Gerichtsurteile ergänzt. Vertrauen Sie unserer Erfahrung als Anwälte für Erbrecht in Kempten! Wir sind immer am Puls der Zeit und gewährleisten so, dass wir Sie optimal beraten. Als Anwälte mit dem Tätigkeitschwerpunkt Erbrecht bieten wir den Mandanten in unserer Kanzlei in Kempten eine umfassende Beratung und Vertretung in erbrechtlichen Angelegenheiten.

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Wir sind Ihr kompetenter Partner: Rechtsanwalt Erbrecht Kempten

Unsere Anwälte für Erbrecht wissen, wie unangenehm es ist, sich mit dem Thema Sterben und Vererben auseinanderzusetzen. Nur wenige Menschen möchten sich bereits zu Lebzeiten Gedanken über Ihren Nachlass machen. Warten Sie nicht! Jetzt ist der optimale Zeitpunkt, um klare Entscheidungen für Sie und Ihre Erben zu fällen. Entspricht die gesetzliche Erbfolge meinen Wünschen und Bedürfnissen? Oder habe ich eigene Ideen zu meiner Vermögensnachfolge? Unsere Anwälte für Erbrecht in Kempten können Ihre Ideen und Wünsche optimal für Sie durchsetzen und vermeiden, dass Ihr letzter Wille zu Streitigkeiten unter den Erben führt. Wir beraten Sie gerne auch hinsichtlich eines Testamentsvollstreckers. Ein Anwalt für Erbrecht einer Kanzlei in Kempten ist mit solchen Problemstellungen bestens vertraut. Durch die umfangreiche Erfahrung bei der Bewältigung von Herausforderungen in diesem Rechtsgebiet, ist es ihm möglich, Ihre Ansprüche mit Nachdruck und zu Ihrer Zufriedenheit durchzusetzen.

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Das bedeutet für Sie: Setzen Sie sich jetzt mit einem Rechtsanwalt für Erbrecht zusammen und erarbeiten Sie gemeinsam eine für Sie optimale Lösung! Egal, ob Testament oder Erbvertrag – unser Anwalt für Erbrecht in Kempten berät Sie kompetent. Aber nicht nur das Testament ist eine Möglichkeit für die Gestaltung der letztwilligen Verfügung. Auch Vermächtnisse, Vorausvermächtnisse, Teilungsanordnungen sowie Vor- und Nacherbschaft sind weitere Formen, mit denen Sie Ihr Vermögen verteilen und zu denen wir Sie ausführlich beraten können.

In Kempten einen Rechtsanwalt für Erbrecht finden – nicht jede Erbschaft ist ein Geschenk

Aber nicht nur bei Ihrer eigenen testamentarischen Verfügung sollten Sie in unserer Kemptener Kanzlei für Erbrecht Unterstützung suchen, sondern auch dann, wenn Sie als Erbe bedacht wurden. Denn nicht alle letztwilligen Verfügungen eines Angehörigen sind immer ein Vorteil für Sie. Der Verstorbene hat Ihnen Schulden hinterlassen? Dann unterstützen Sie unsere Rechtsanwälte für Erbrecht in Kempten, die Haftung zu begrenzen. Oder beraten Sie bei Auseinandersetzungen in einer Erbengemeinschaft.

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Themen im Erbrecht

Berechnung des Pflichtteils

In Ihrer Familie herrscht nicht nur eitel Sonnenschein und Sie sind sich sicher, dass es im Falle Ihres Todes zu großem Streit kommen wird? Sorgen Sie jetzt schon vor!

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Sie möchten Streit unter Erben vermeiden?

Kennen Sie Ihre Pflichtteilsberechtigten? Das sind jene Personen, die gesetzlich als Erben vorgesehen sind – egal, ob ein Testament vorliegt. Berechtigt sind die engsten Angehörigen: Kinder, Eltern, Ehepartner. Problematisch wird es dann, wenn diese nicht deckend sind mit den Erben. Das kann zu langwierigen rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten führen.

Nehmen Sie diese Probleme schon im Vorfeld in Angriff, damit Erbstreitigkeiten erst gar nicht entstehen können. Unsere Kemptener Kanzlei für Erbrecht berät Sie auch gerne zu Alternativen, wie einer Schenkung zu Lebzeiten und deren Auswirkung auf den Pflichtteil. Lassen Sie sich dieses Recht nicht aus der Hand nehmen!

Berliner Testament

Wissen Sie, wie Sie Ihren Ehepartner direkt als alleinigen Erben einsetzen können? Sie möchten, dass erst nach seinem Tod der Nachlass an die Kinder geht?

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Die Lösung: das sogenannte Berliner Testament. Es ist eine Sonderform eines gemeinschaftlichen Testaments, bei dem sich die beiden Eheleute oder Lebenspartner gegenseitig als alleinige Erben einsetzen. Das bedeutet, dass beim Tod eines der Partner, der gesamte Nachlass an den Überlebenden übertragen wird. Das Berliner Testament kann man in Form eines beschränkten Vorerbes oder auch als unbeschränktes Vollerbe regeln. Sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Rechtsanwalt für Erbrecht in Kempten nichts anderes bestimmen, gilt der Erbe als Vorerbe. Er kann den Nachlass nach Ihrem Tod nur nutzen, aber nicht über ihn verfügen. Soll er voll über den Nachlass bestimmen können, dann können Sie Ihn als Vollerbe bestimmen. Stirbt auch der zweite Partner, dann kommen die sogenannten Schlusserben zum Zug. Das sind in der Regel Kinder oder andere Erben, die Sie eingesetzt haben. Sie möchten mehr Informationen? Dann setzen wir uns gerne gemeinsam in unserer Anwaltskanzlei für Erbrecht in Kempten zusammen.

Enterbung

Wenn Sie Ihr Testament aufsetzen, liegt es in Ihrem Ermessen, wie die konkrete Erbfolge aussieht. Ebenso haben Sie die Möglichkeit, bestimmte Personen explizit vom Erbe auszuschließen, sie also zu enterben. Sie müssen im Testament keine expliziten Gründe für die Enterbung nennen und können diese Entscheidung einfach festsetzen.

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Eine Enterbung kommt allerdings nicht dem Entzug des Pflichtanteils gleich. Nahestehende Angehörige können daher trotz Enterbung noch von einem Pflichtanteil profitieren, insofern die Voraussetzungen für den Verlust des Pflichtanteils nicht erfüllt sind. Haben Sie Fragen und wollen eventuelle Unklarheiten bezüglich der Enterbung bestimmter Personen auflösen? Zögern Sie nicht und sprechen Sie zeitnah mit einem Rechtsanwalt für Erbrecht unserer Kanzlei in Kempten!

Erbauseinandersetzung

Ein geliebter Mensch ist gestorben und hat Ihnen und auch anderen Familienmitgliedern etwas hinterlassen? Dann sind Sie Teil einer Erbengemeinschaft und der nächste Schritt ist eine Erbauseinandersetzung. Was das ist?

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Man nennt die Aufteilung eines geerbten Vermögens innerhalb einer Erbengemeinschaft Erbauseinandersetzung. Wenn alle anderen Nachlassverbindlichkeiten beglichen wurden, ist die Erbauseinandersetzung der nächste Schritt – erst dann kann das Erbe unter den einzelnen Mitgliedern der Erbengemeinschaft aufgeteilt werden. Aber nicht immer verläuft dieser Prozess problemfrei, wenn die Erbfolge nicht eindeutig durch einen Erbvertrag oder Testament geklärt ist. Sollten sich die Erben nicht einigen können, besteht die Möglichkeit, ein Nachlassgericht anzurufen. Sind Sie ein Teil einer Erbengemeinschaft? Dann kontaktieren Sie uns, um bereits im Vorfeld die Chancen und Risiken einer Auseinandersetzung abzuschätzen, um ein gemeinsames Vorgehen abstimmen und ausrichten zu können. Nehmen Sie auch dann unsere fachkundige Beratung durch einen spezialisierten Anwalt in Anspruch, wenn Sie ein Testament aufsetzen und derartige Probleme im Vorfeld ausschließen möchten.

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Erbverträge

Die bekannteste Form der Nachlassregelung ist das Testament. Allerdings gibt es auch andere Möglichkeiten, wie beispielsweise das Aufsetzen von Erbverträgen. Einer der großen Vorteile eines solchen Erbvertrages ist, dass er mit jeder beliebigen Person geschlossen werden kann und kein bestimmtes Verwandtschaftsverhältnis vorliegen muss. Hinzu kommt, dass dieser Vertrag nicht ohne Weiteres geändert werden kann. Zwar beinhaltet der Vertrag in der Regel eine Rücktrittsmöglichkeit, diese muss aber über einen Notar erfolgen. Der Vorteil hierin besteht, dass der Vertragspartner in jedem Fall vom Rücktritt erfährt, da die Erklärung durch den Notar zugestellt wird. Dadurch ist eine Enterbung ohne Wissen des Vertragspartners unmöglich.

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Das Aufsetzen eines rechtlich korrekten Erbvertrages ist kein leichtes Unterfangen. Unsere Rechtsanwälte für Erbrecht stehen Ihnen für die Vertragserstellung gerne Rede und Antwort, damit Ihre Nachlassregelung sowie die Ihres Partners juristisch wasserdicht ist. Außerdem leiten wir die notwendigen Schritte in die Wege, die zur notariellen Beurkundung Ihres Erbvertrags führen. Denn erst dadurch erhält er seine Gültigkeit.

Sollten Sie hingegen eine Anfechtung des Erbvertrages wünschen, erhalten Sie selbstverständlich ebenso tatkräftige Unterstützung durch unsere Rechtsanwälte für Erbrecht in Kempten. Wir setzen uns dafür ein, dass Sie nicht in einem Erbvertrag gefangen bleiben, mit dem Sie nicht einverstanden sind.

Gründung Familiengesellschaften

Ihnen ist es wichtig, dass sowohl Ihr Privat- als auch Unternehmensvermögen innerhalb der eigenen Familie dauerhaft erhalten bleibt? Sie wollen verhindern, dass Ihr Vermögen durch Erben oder Gläubiger in einer Weise verteilt wird, die nicht Ihren Wünschen entspricht? Dann kann die Gründung einer Familiengesellschaft ein sinnvoller Schritt zur Vermögenssicherung sein.

Gerade im Hinblick auf Vorteile bei der Erb- und Einkommenssteuer kann eine solche Gründung das Instrument der Wahl sein. Unsere Rechtsanwälte für Erbrecht in Kempten beraten Sie gerne ausführlich über die Möglichkeiten und Anforderungen einer Familiengesellschaft.

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Wir analysieren Ihre individuelle Situation und wählen sowohl die sinnvollste Rechtsform für die Familiengesellschaft als auch die passende Art der Vermögensbündelung. In der Regel erfolgt der Schutz des Vermögens in Form eines Familienpools, in den der Vermögensinhaber seine Vermögenswerte einbringt. Diese Werte können mittels Schenkungen oder durch eine Erbschaft auf Familienangehörige übertragen werden.

Der Gesellschaftsvertrag ermöglicht es, das Vermögen vor weitreichenden Zugriffen durch Gläubiger, Pflichtteilsberechtigte, Geschiedene oder Schwiegerkinder zu schützen. Zusätzlich obliegt dem Vermögensinhaber ein Rückforderungsvorbehalt, der es ihm ermöglicht, getätigte Schenkungen rückgängig zu machen, insofern er mit der Entwicklung einer beschenkten Person nicht einverstanden ist.

Die Gründung einer Familiengesellschaft ist ein sehr komplexes Themenfeld mit vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten. Als Rechtsanwälte für Erbrecht in Kempten verfügen wir über umfassende Kompetenzen bei der Gründung und rechtlichen Ausarbeitung von Familiengesellschaften. Gerne beraten wir Sie in aller Ausführlichkeit zu Ihren Möglichkeiten der Vermögenssicherung.

Pflichtteilsansprüche

Sie wurden von einem Angehörigen enterbt, der kürzlich verstorben ist? Unter diesen Voraussetzungen werden Sie zum Pflichtteilsberechtigten. Das bedeutet, dass Sie gegenüber den Erben einen Anspruch über einen gewissen Geldbetrag haben, der mittels einer gesetzlich festgelegten Quote berechnet wird.

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Grundlage für die Höhe Ihres Anspruches ist dabei die gesetzliche Erbfolge. Sind Sie beispielsweise im Zuge der gesetzlichen Erbfolge vor der Enterbung auf die Hälfte des Erbes anspruchsberechtigt, so liegt der sich daraus ergebende Pflichtanteilsanspruch einem Viertel des Erbes – der Hälfte Ihres ursprünglichen Anspruchs.

In der Theorie kann ein Erblasser seine Erben zwar frei wählen, allerdings sind für die gesetzliche Erbfolge lediglich die Verwandtschaftsverhältnisse von Relevanz.

Außerdem sollten sich Erblasser darüber im Klaren sein, dass der Pflichtanteil nicht ihnen gegenüber gilt, sondern den gewählten Erben. Vererben Sie beispielsweise einem Freund eine Immobilie als gesamtes Vermögen im Wert von einer Million Euro und enterben gleichzeitig Ihre Tochter, so hat diese einen Anspruch auf die Auszahlung eines Geldbetrags in Höhe von 250.000 Euro gegenüber Ihrem Freund. Dadurch kann der Fall eintreten, dass Ihr Freund das Geld nicht auszahlen kann und daher die Immobilie verkaufen muss, um dem Pflichtanteilsanspruch gerecht zu werden.

Damit Ihr Erbe nicht an solchen Fallstricken scheitert, ist die Beratung mit einem auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt unserer Kanzlei in Kempten unerlässlich. Wir erklären Ihnen die besten Optionen und schützen Ihren letzten Willen!

Testamentsvollstreckung / Durchsetzung letzter Wille

Wir gehen alle davon aus, dass unser letzter Wille erfüllt wird. Was aber, wenn nicht? Die Realität zeigt nämlich, dass die ursprünglichen Wünsche des Erblassers immer seltener durchgesetzt werden.

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Mit einem Testament möchte man sein Vermögen schützen, das Erbe gerecht verteilen, alle finanziell absichern und den Frieden in der Familie wahren. Tatsächlich erhofft nach einer aktuellen Studie nur einer von zehn Erblassern, dass es Streit um das Erbe geben wird – in Wirklichkeit liegt der Wert mehr als doppelt so hoch. Wie der Nachlass verteilt oder verwendet wird, entspricht häufig nicht mehr den ursprünglichen Wünschen des Erblassers und Konflikte spalten die Familien. Das lässt sich umgehen, indem eine testamentarisch vom Erblasser angeordnete Testamentsvollstreckung schon zu Lebzeiten organisiert wird. Das sichert Ihnen eine reibungslose und konfliktfreie Nachlassabwicklung und der Nachlass wird nicht durch Kosten durch Rechtsstreitigkeiten vermindert. Eine erfahrene Person als Testamentsvollstrecker ist dabei unerlässlich – fragen Sie nach unsere Rechtsanwälte für Erbrecht, die über eine jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung verfügen.

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Unternehmensnachfolge im Erbfall

Ein Unternehmen soll an die nächste Generation übergeben werden? Das ist ein komplexes Thema, das nie ohne anwaltliche Unterstützung angegangen werden sollte!

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Wenn eine Firma an die nächste Generation übertragen werden soll, sind steuerliche Aspekte meistens von wichtiger Bedeutung. Und es steht immer die Liquiditätssicherung an erster Stelle, um Miterben, die von Firmenübertragung ausgeschlossen sind, abzufinden. Wenden Sie sich frühzeitig an einen unserer Anwälte, der auf Unternehmensnachfolge spezialisiert ist, um mögliche Stolperfallen frühzeitig aus dem Weg zu räumen. Gegebenenfalls ziehen wir gemeinsam mit Ihnen einen qualifizierten Steuerberater zu Rate, um eine Gesamtstrategie und einen geordneten Vermögensübergang zu organisieren.

Vermächtnis

Sie möchten jemanden Außenstehenden in Ihrem Testament berücksichtigen, der kein Erbe ist? Vielleicht einen Freund oder einen Verein? Dann sollten Sie mit einem Anwalt ein Vermächtnis aufsetzen.

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Wenn ein sogenannter Nichterbe in einem Testament eingesetzt wird, spricht man von einem Vermächtnis. Ein Vermächtnisnehmer kann ein Freund, aber auch ein gemeinnütziger Verein sein. Der große Vorteil: Ein Vermächtnis ist frei von Verpflichtungen. So muss nicht wie bei einem Erben der Vermächtnisnehmer beispielsweise für die Schulden des Erblassers aufkommen. Dafür muss er jedoch selbst tätig werden und seinen Vermächtniserfüllungsanspruch geltend machen – das Vermögen wird ihm nicht automatisch zugesprochen. Wird dieser beansprucht, hat der Erbe keinerlei Verweigerungsrecht und muss den Anspruch des Vermächtnisnehmers freigeben. Unsere Anwälte für Erbrecht helfen Ihnen Ihr Testamente so aufzusetzen, dass jegliche Auslegungsprobleme von Beginn an ausgeschlossen werden. Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei in Kempten besitzen dafür eine herausragende Expertise.

Vermögensnachfolge

Wer viele Jahre seines Lebens damit verbracht hat, sich ein Vermögen zu erarbeiten, will darüber selbstbestimmt verfügen. Das schließt auch die Möglichkeit mit ein, zu entscheiden, wie nach dem eigenen Tod mit dem Vermögen verfahren wird. Aus diesem Grund bieten Ihnen unsere Rechtsanwälte für Erbrecht in Kempten ein umfangreiches Wissen zur Vermögensnachfolge an, mit dem Ihre Wünsche gewahrt werden können.

Wir achten darauf, dass Ihre Vermögensnachfolge alle juristischen Standards erfüllt und gleichzeitig das Vermögen vor unberechtigten Zugriffen schützt.

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Dafür steht uns eine Vielzahl wirksamer Instrumente bereit, die dazu entwickelt wurden, Ihr Vermögen auch über Ihr Leben hinaus nachhaltig zu schützen. Sei es die Gründung von Familiengesellschaften, die Einrichtung von Stiftungen oder die Ausarbeitung von vermögensschützenden Konzepten, die eine steuerrechtliche Optimierungen im Fokus haben. Die Aufgabe unserer Rechtsanwälte für Erbrecht besteht darin, Ihre Vermögensnachfolge so sicher wie möglich zu gestalten und Ihnen die besten Optionen zur Vermögenssicherung anzubieten. Im Rahmen einer ausführlichen Beratung erläutern wir Ihnen gerne die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten.

Vollmachten und Patientenverfügungen

Plötzlich ist es passiert: ein tragischer Unfall, eine schwere Krankheit oder ein erheblicher Zurückgang der eigenen Leistungsfähigkeit. Auf einmal kann man seine Angelegenheiten und Bedürfnisse nicht mehr selbständig regeln. Was nun? Wer darf entscheiden?

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Jeder kann in die Lage versetzt werden, seine persönlichen Obliegenheiten nicht mehr eigenständig organisieren zu können. Die meisten Menschen sind der Ansicht, dass in diesem Fall der Ehepartner, die Angehörigen oder nahe Freunde als Vertreter handlungs- oder entscheidungsbefugt sind. Leider ist dem nicht so: Gibt es keine schriftlich festgelegte Regelung, wird ein Betreuungsverfahren eingeleitet. Das bedeutet, dass eine völlig unbekannte Person für den Betroffenen als Betreuer handelt und Entscheidungen trifft. Sorgen Sie jetzt schon vor und erstellen Sie mit einem Anwalt für Erbrecht rechtzeitig eine Patienten- und Vorsorgevollmacht.

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Vor- und Nacherbschaft

Unter bestimmten Voraussetzungen kann es sinnvoll sein, den Nachlass in der zeitlichen Nutzung aufzuteilen. Zu diesem Zweck gibt es das Institut der Vor- bzw. Nacherbschaft.

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Normalerweise kann ein Erbe frei über sein Erbe verfügen. Manchmal möchte der Erblasser jedoch festlegen, dass sein Nachlass nach dem Todesfall als Einheit zu erhalten ist. Der Vorerbe ist im Interesse des Nacherben in seiner Verfügungsmöglichkeit beschränkt, er kann den Nachlass lediglich auf eine bestimmte Zeit nutzen, bevor das Vermögen an den Nacherben übergeht. Ein Nachteil besteht darin, dass zwei Mal beerbt wird, also muss der Nachlass auch mehrfach versteuert werden. Zudem ist die Nacherbschaft oft auch mit unnötigem Aufwand verbunden und wird nur sehr zurückhaltend eingesetzt. Fragen Sie unsere Rechtsanwälte in Kempten zum Thema Nacherbschaft, aber auch zu Alternativen wie einen Nießbrauch am Nachlass.

Vorweggenommene Erbfolge

Wussten Sie, dass Sie schon zu Lebzeiten vererben können? Die vorweggenommene Erbfolge erfolgt durch eine Vermögensübertragung unter Lebenden unter Berücksichtigung der künftigen Erbfolge.

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Bei einer vorweggenommenen Erbfolge können beispielsweise Eltern ihren Kindern bereits vor ihrem Tod einen Teil des Vermögens überlassen – welches ihnen im Erbfall ohnehin zugestanden hätte. Wie der Name schon sagt: Die Erbfolge wird vorweggenommen.

Mit einer vorweggenommenen Erbfolge können Erblasser einige Dinge schon vor ihrem Tod in die Wege leiten und haben gleichzeitig positive Nebeneffekte: Man kann Familienmitglieder finanziell helfen, Erbschaftssteuern umgehen oder einen aufkommenden Erbstreit verhindern. So haben Sie als Erblasser die volle Kontrolle darüber, wer was als Erbe erhält. Eltern können so eines ihrer Kinder beim Erben begünstigen oder alle Kinder gleichberechtigt behandeln. Alle Schenkungen bis 10 Jahre vor dem Todesfall – also auch die der vorweggenommenen Erbfolge - werden auf den Pflichtteil angerechnet.

Um mögliche Stolperfallen und Nachteile zu umgehen, suchen Sie sich bitte Rat bei unseren Rechtsanwälten unserer Kanzlei in Kempten.

Häufige Fragen

Was bedeutet Vermächtnis rechtlich?

Ein Vermächtnis ist eine Zuwendung eines Vermögensvorteils, ohne den Begünstigten zum Erben zu machen. Er hat als sogenannter Vermächtnisnehmer lediglich eine schuldrechtliche Forderung gegen den Erben oder die Erbengemeinschaft. Das bedeutet, dass ein Vermächtnisnehmer nicht zum Kreis der Erben gehört und somit auch nicht deren Rechte und Pflichten teilt. Ein Vermächtnis ist in der Regel eine einzelne Zuwendung, die aus dem gesamten Nachlass herausgenommen und einer bestimmten Person zugesprochen wird. Dabei kann dies ein Gegenstand, Bargeld, eine Immobilie oder aber auch ein auf Dauer angelegtes Nutzungsrecht einer Immobilie sein.

Wer seinen letzten Willen formulieren möchte, benötigt nicht mehr als Papier und einen Stift. Das Aufsetzen eines Testaments erfolgt entweder eigenhändig durch ein handschriftliches Testament oder durch eine notarielle Beurkundung. Vergessen Sie nicht, wenn Sie das Testament handschriftlich schreiben, dieses auch zu unterschreiben und mit Ort und Datum zu versehen. Und: Es gibt jede Menge Dinge zu beachten, wenn man ein Testament aufsetzen möchte.

Mit einer Patientenverfügung nimmt man seinen Angehörigen den Druck, eine Entscheidung zu treffen, wenn man gesundheitlich selbst nicht mehr in der Lage dazu ist. So kann man beispielsweise in einer Patientenverfügung festlegen, welche ärztlichen und medizinischen Maßnahmen man befürwortet oder ablehnt. In einer Notsituation wacht der Bevollmächtige darüber, dass der Patientenwille umgesetzt wird. Denn was die meisten nicht wissen: Ein Ehegatte ist nicht automatisch bevollmächtigt.

Eine vorweggenommene Erbfolge ist eine Vermögensübertragung durch einen zukünftigen Erblasser an Angehörige oder zukünftige Erben zu Lebzeiten. Eltern können so ihren Kindern vor ihrem Tod einen Teil ihres Vermögens übertragen, der ihnen im Erbfall ohnehin zusteht. Ein häufiger Grund dafür ist das Sparen von Erbschaftsteuer.

Gibt es zwei oder mehr Erben, dann bilden sie eine sogenannte Gesamthandsgemeinschaft – jeder Gegenstand im Nachlass gehört allen zusammen. Damit nun jeder seinen Anteil bekommen kann, müssen die Erben den Nachlass aufteilen – durch die sogenannte Erbauseinandersetzung. Erst wenn sich alle Erben einigen, können sie den Nachlass aufteilen. Aber bedenken Sie: Es kommt sehr häufig zu Streit, wer was vom Nachlass bekommt.

Eine Regelung der Unternehmensnachfolge erfolgt durch ein sogenanntes Unternehmertestament. In diesem werden nicht nur familien-, erb- und steuerrechtliche Regelungen getroffen, sondern es gilt auch, das Handels- und Gesellschaftsrecht zu beachten. Die Ausarbeitung ist immer eine komplexe Angelegenheit, da viele Aspekte für die Gestaltung des Testaments aus den unterschiedlichsten Rechtsbereichen stammen. Dabei muss ein Gleichgewicht zwischen der Erhaltung des Unternehmens und den finanziellen Ansprüchen (z.B. Pflichtteilsansprüche, Abfindung weichender Erben), die das Unternehmen belasten, gefunden werden.

Die Höhe des Pflichtteils ist von der Höhe des Erbes und der gesetzlichen Erbquote abhängig. Daher sollte man sich als Erstes einen Überblick über die Nachlasshöhe verschaffen – nur so hat man eine Basis für die Berechnung. Ist bekannt, wie hoch der gesetzliche Erbanteil ist, folgt die Pflichtteil-Berechnung: Die Pflichtteil-Höhe beziffert sich auf genau 50 % des gesetzlichen Erbteils.

Manuel Fackler, Rechtsanwalt in Kempten
Telefonische Ersteinschätzung
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